Förderung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet der Gemeinde Roppen

Der Gemeinderat der Gemeinde Roppen hat in seiner Sitzung vom 15.6.2011, 27.9.2022 bzw. 8.1.2024 für die Errichtung von Photovoltaikanlagen folgende Förderungsrichtlinien beschlossen:

Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen, das sind auf Gebäuden oder am Boden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung für Wohnungen, Wohnhäuser und Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet von Roppen.

  • Die Förderung beträgt grundsätzlich € 100,00 pro kWp
     
  • Private:
     a)  gefördert werden PV-Anlagen von Privaten mit 1-2 Wohnungen im Gebäude
          mit € 100,-- pro kWp aber max. 5 kWp je Wohnung,
      b) bei mehr als 2 Wohnungen max. 4 kWp je Wohnung
     
  • Firmen, Bauträger u.ä.:
     gefördert werden PV-Anlagen von Firmen, Bauträgern o.ä. mit € 100,-- pro kWp
     aber bis max. 10 kWp

  • Der maximale Förderungsbetrag wird mit € 1.500,-- je Grundstück, auf der die PV-Anlage installiert wird, festgesetzt.

Die Förderung ist bei der Gemeinde Roppen schriftlich zu beantragen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (downloadbar unter www.roppen.at / Formulare)
  • Formular Fertigstellungsmeldung PV-Anlagen (downloadbar unter www.roppen.at / Formulare)
  • Prüfprotokoll Abnahme der Photovoltaikanlage durch konzessioniertes Unternehmen
  • Rechnungs- und Zahlungsnachweis 
  • Sofern nach der Tiroler Bauordnung erforderlich: Baubehördliche Bewilligung bzw. Zusage (z.B. für PV-Anlagen mit einer Fläche über >100 m²)

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage bzw. Einlangen des Antrages. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Zuständigkeit:

Zuständig

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