Förderung von Solaranlagen im Gemeindegebiet der Gemeinde Roppen

Der Gemeinderat der Gemeinde Roppen hat in seiner Sitzung vom 15.6.2011 für die Errichtung von Solaranlagen folgende Förderungsrichtlinien beschlossen:

Gefördert wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen für Wohnungen, Wohnhäuser und Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet von Roppen.

  • Die Förderungsrichtlinien entsprechen jenen der Wohnbauförderung. 
  • Die Förderung beträgt € 30,00 je m² Kollektorfläche, maximale Förderung € 300,-- 
  • Die Förderung ist bei der Gemeinde Roppen schriftlich zu beantragen.

An Unterlagen sind vorzulegen:

  • Zusage (Nachweis), dass für die Anlage eine Förderung im Rahmen der Wohnbauförde-rung gewährt wird.
  • Rechnungs- und Zahlungsnachweis sowie der Nachweis der Fläche der Solaranlage (m²) 
  • Sofern nach der Tiroler Bauordnung erforderlich: Baubehördliche Bewilligung bzw. Zusage

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage (Endabrechnung der Wohnbauförderung)

Die Förderungsaktion beginnt (rückwirkend) am 1. Jänner 2011

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Für Gewerbebetriebe gelten die obigen Richtlinien mit der Maßgabe, dass bei Betrieben die Bestimmungen der Wohnbauförderung keine Anwendung finden (Pkt. 2 und Pkt. 4 lit. a).

Zuständig

Formulare